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Windenergie in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt setzt auf Sonne, Wind und Biomasse: Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bereits bei 61,5 Prozent (Pressemitteilung) – und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Rund zwei Drittel des grünen Stroms werden aus Windkraft erzeugt. Ziel der Landesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.

Wie viele Windenergieanlagen gibt es in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt waren Ende 2021 insgesamt 2.842 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von knapp 5.295 Megawatt in Betrieb. Bei voller Auslastung konnten die Anlagen in etwa so viel Energie wie fünf Kohlekraftwerke erzeugen. Im Bundesländerranking belegt Sachsen-Anhalt bei der Windenergieleistung Platz fünf. Gemessen an der Landesfläche lag Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei.

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Wie kommt der Ausbau voran?

2021 sind 18 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von fast 71 Megawatt neu dazugekommen. Außerdem erhielten Projekte mit insgesamt 41 Windenergieanlagen und einer Zubau-Leistung von 205 Megawatt eine Genehmigung und können zeitnah realisiert werden. Zum Vergleich: Im Rekord-Jahr 2002 wurden 337 Windenergieanlagen in Betrieb genommen.

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Warum kam der Windkraftausbau zuletzt kaum voran?

Der Ausbau der Windkraft ging in den vergangenen zehn Jahren bundesweit nur schleppend voran. Ursachen hierfür waren unter anderem der schrittweise Abbau von Subventionen (EEG-Umlage), lange Planungs- und Genehmigungsverfahren, ein zunehmender Mangel an raumordnerisch gesicherten Flächen sowie Zielkonflikte im Zusammenhang mit dem Natur- und Artenschutz, Belangen der Bundeswehr, der Luftfahrt und der Wetterdienste.

Das verdeutlicht auch die folgende Grafik zum Nettozubau von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2011. Hierzulande kommt erschwerend hinzu, dass es aufgrund der Vorreiterrolle des Landes beim Ausbau der Windenergie zwischen 1998 und 2005 aktuell viele alte Windenergieanlagen gibt, die aus wirtschaftlichen Gründen entweder durch leistungsfähigere Modelle ersetzt („repowert“) oder rückgebaut werden müssen. Der geringe Nettozubau ist daher auch auf den Abbau von Altanlagen zurückzuführen.

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Wie soll der Ausbau der Windkraft beschleunigt werden?

Die neue Bundesregierung hat einen Kurswechsel beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft eingeleitet: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland auf 80 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren entbürokratisiert und erheblich beschleunigt werden. Der Bundestag hat hierfür bereits das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Im Rahmen des Windflächenbedarfsgesetzes macht der Bund konkrete Vorgaben zur Schaffung neuer Flächen für Windenergieanlagen. In Sachsen-Anhalt sollen bis 2026 zunächst 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie gesichert sein. Bis 2034 steigt der Anteil auf 2,2 Prozent.

Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 1,12 Prozent der Landesfläche planungsrechtlich für die Windenergienutzung gesichert bzw. finden sich in Aufstellung. Viele Windenergieanlagen im Land stehen außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete; auf ihnen kann aus planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Gründen derzeit kein Repowering erfolgen. Ziel des Landes ist es, dass an möglichst vielen dieser letztgenannten Standorte alte Windkraftanlagen repowert werden können. Dazu ist das Ministerium derzeit mit dem Bund im Gespräch.

Neben dem Repowering wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien im Fokus stehen. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt bis 2026 um 5,65 Millionen Tonnen CO2 gesenkt werden. Um diesen Ziel zu erreichen, bedarf es voraussichtlich rund 5.000 Hektar zusätzlicher Photovoltaikfläche und rund 330 moderner Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 4,2 Megawatt. Zum Jahresbeginn hat das Energieministerium deshalb eine neue Freiflächenanlagenverordnung erlassen, um dem Ausbau der Photovoltaik zusätzlich Schub zu geben. Darüber hinaus führt das Ministerium über den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Gespräche mit dem für die Landesentwicklungsplanung zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung.

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Worum geht es beim sogenannten Repowering?

Beim Repowering werden alte Windenergieanlagen durch modernere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Häufig geht dies mit einer Reduzierung der bestehenden Anlagenanzahl einher. Bei vielen Repoweringprojekten kann trotz einer Halbierung der Anlagenzahl eine Verdrei- oder sogar Vervierfachung des Stromertrags erzielt werden.

Bei Windenergieanlagen lohnt sich ein Repowering insbesondere dann, wenn ihre EEG-Förderung ausgelaufen ist und der förderfreie Weiterbetrieb nicht wirtschaftlich ist. Dabei kann das Repowering als standorterhaltendes Repowering im unmittelbaren Umfeld des vorhandenen Standorts oder in größerer Distanz zu den Altstandorten als standortverlagerndes Repowering erfolgen. Dem standorterhaltenden Repowering kommt eine besondere Bedeutung zu, da hierbei Standorte gesichert werden, die von Mensch und Tier zumeist akzeptiert sind.

Die Vorteile von Repowering liegen auf der Hand: Geeignete Standorte werden bestmöglich ausgenutzt, die Flächeninanspruchnahme reduziert und das Landschaftsbild aufgelockert. Es können trotz einer geringeren Anzahl an Windenergieanlagen mehr Erträge erzielt werden, die durch die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung auch den Standortkommunen zugutekommen können. Repowering schont Ressourcen und entlastet daher die Umwelt.

Darüber hinaus sind moderne Anlagen trotz höherer Leistungsfähigkeit geräuschärmer, laufruhiger und haben eine geringere Drehzahl als Altanlagen. Repowering wird aus diesen Gründen von Anwohnerinnen und Anwohnern meist eher akzeptiert als Neubauprojekte. Das Land Sachsen-Anhalt hat daher das Repowering im Landesentwicklungsgesetz und in der Landesbauordnung privilegiert und setzt sich auf Bundesebene für eine Stärkung und Beschleunigung des Repowerings ein.

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Welche Vorzüge bietet Energie aus Windkraft im Vergleich zu anderen Energieträgern?

Mit Stromgestehungskosten von ca. 4 bis 8 Cent je Kilowattstunde sind Windenergieanlagen eine der kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern muss für die Nutzung der Windenergie nur verhältnismäßig wenig Fläche in Anspruch genommen werden. Im Energieträgermix aus erneuerbaren Energien nimmt die Windenergie zudem eine zentrale Funktion ein: Während Energie aus Photovoltaikanlagen in den Wintermonaten nur in geringerem Maße zur Verfügung steht, liefert die Windenergie in dieser Zeit häufig sehr gute Erträge. Durch eine sinnvolle Kombination aus Sonnen- und Windenergie können somit saisonale Speicherbedarfe reduziert werden.

Windenergieanlagen weisen zudem eine sehr gute CO2-Bilanz auf: Die Stromerzeugung aus Windenergie verursacht im Vergleich zur Braunkohleverstromung nur etwa ein Hundertstel der CO2-Emissionen je Kilowattstunde. Ihr Ausbau ist daher eine der effektivsten und auch kostengünstigsten Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß zu mindern und so die Klimaschutzziele von Bund und Land zu erreichen.

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Wie können Bürger und Kommunen vor Ort vom Ausbau der Windenergie profitieren?

Kommunen können durch eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen aus der Windenergienutzung gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren. Demnach dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben und für die eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird, den betroffenen Kommunen eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde erzeugte Stromleistung pro Windenergieanlage anbieten. Der Anlagenbetreiber bekommt die geleisteten Zahlungen vom Netzbetreiber erstattet. Bei einer modernen Windenergieanlage mit einer installierten Leistung von 5 MW und 2.000 Volllaststunden pro Jahr würden beispielsweise 20.000 Euro jährlich an die Standortkommune fließen.

Außerdem können Kommunen an den Erträgen aus der Windenergienutzung durch Gewerbesteuereinnahmen profitieren. In einer Sonderregelung billigt das Gewerbesteuergesetz den Kommunen, in denen eine Windenergieanlage steht (Standortkommune), einen Anteil am Gewerbeertrag des Anlagenbetreibers zu. Ohne diese Sonderregelung würde nur diejenige Kommune profitieren, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat. Dies ist zumeist nicht die Standortkommune. Die Sonderregelung sieht vor, dass die Standortkommune zu 90 Prozent an der Gewerbesteuer aus der Windenergieanlage beteiligt wird. Die übrigen 10 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen erhält die Kommune, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat.

Bürgerinnen und Bürger können direkt von der Energiewende profitieren, indem sie sich an Bürgerenergieprojekten beteiligen. Zur Förderung der Teilhabe und Akteursvielfalt sind Bürgerenergieprojekte im EEG privilegiert. Ein Überblick über die derzeitigen Akteure, Netzwerke und Projekte im Land findet sich auf der Plattform Bürgerenergie im Energieatlas Sachsen-Anhalt.

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Machen Windenergieanlagen Lärm?

Geräuschemissionen werden beim Betrieb von Windenergieanlagen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Dies geschieht durch die Umströmung der Blattspitzen, durch das Profil im Allgemeinen und beim Vorbeistreichen der Rotorblätter am Turm. Kaum noch hörbar sind bei den heutigen Windenergieanlagen – auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage – mechanische Geräusche. Es sind entsprechende Abstände erforderlich, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen zu vermeiden, da der Schall mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle abnimmt und über weitere Strecken nicht mehr wahrnehmbar ist.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm legt Immissionsrichtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte fest. Die Einhaltung dieser Richtwerte wird im Genehmigungsverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, beispielsweise durch eine Geräuschimmissionsprognose, geprüft.

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Warum geht der Ausbau von Solarparks voran, der bei Windparks aber nicht? Wo liegen die Unterschiede?

Investitionen in Solaranlagen sind zumeist „kleinteiliger“ und von geringerer Leistung. Diese kleineren Projekte können in der Regel schneller umgesetzt werden, als Windparkprojekte, für welche die Genehmigungen derzeit durchschnittlich erst gut 24 Monate nach Einreichung der Unterlagen erteilt werden. Durch die vorgelagerte Planung und den anschließenden Bau dauert es derzeit also mehrere Jahre, bis eine Windenergieanlage errichtet ist und Strom erzeugen kann.

Dokumente

Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt (PDF, 3MB)
Der Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt soll den Artenschutz bei der regenerativen Energiegewinnung aus Windkraft verbessern und die Tierverluste durch Windkraftanlagen verringern.

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Referat Energiewende, Energietechnologie, Energieeffizienz

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

E-Mail: Energie32(at)mwu.sachsen-anhalt.de 

FAQ: Versogungssicherheit in Sachsen-Anhalt

Gehen im Winter die Lichter aus? Bleibt die Heizung kalt? Zuletzt ist viel über Stromausfälle und größere Versorgungsengpässe spekuliert worden. Tatsächlich sind Unterbrechungen in der Energieversorgung eher unwahrscheinlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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