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Energieeffizienz

Energieeffizienz – der Schlüssel zu einer erfolgreichen Energiewende

Energieeffizienz, das heißt Energieeinsparung und ein effizienter Umgang mit Energie, ist für die Landesregierung von Sachsen-Anhalt einer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Energiewende. Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Ein effizienter Umgang mit Energie schont das Klima und entlastet die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Sachsen-Anhalt wird seine Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz fortsetzen, hierfür braucht es auch einen Bewusstseinswandel der Bürgerinnen und Bürger. Dies ist ein wesentlicher Baustein für eine langfristig nachhaltige Energieversorgung. Beratungen zu Energieeffizienzthemen werden durch die Landesenergieagentur LENA und für den privaten Haushalt durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt angeboten.

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Energieeffizienz in Unternehmen

Die Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie, dem Handwerk und bei Dienstleistungen stellt insbesondere für mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung dar. Energieeffizienzmaßnahmen stehen oftmals in Konkurrenz zu anderen Investitionen.

Deshalb werden kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt unterstützt, wenn sie in Energieeffizienz investieren und erneuerbare Energien nutzen. Das ist gut für das Klima und gut für den Geldbeutel.

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Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE:

    Mit einem Fördervolumen von 47,5 Millionen Euro will Sachsen-Anhalt die jährlichen Treibhausgasemissionen um rund 34.000 Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren. Das ist so viel, wie etwa 3.150 Personen durchschnittlich in Deutschland pro Jahr an Treibhausgasen verursachen.

    Seit der Auflage des Förderprogramms im Jahr 2016 wurden 496 Vorhaben mit einem Fördervolumen von rund 42 Millionen Euro bewilligt. Mit den bereits realisierten Vorhaben konnten insgesamt mehr als 17.400 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden, die bewilligten Zuschüsse lösten ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 100 Millionen Euro seitens der Unternehmen aus. Aufgrund der hohen Nachfrage konnten zum Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE zuletzt keine Anträge mehr gestellt werden. Dem Umweltministerium ist es nun gelungen, das Förderprogramm  um weitere 15 Millionen Euro aufzustocken. Anträge können bei der  Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. 

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    Energieeffiziente Gebäude

    Bis zum Jahr 2050 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland realisiert sein. Gegenwärtig entfallen rund 40 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich. Nur durch eine deutliche Erhöhung der erneuerbaren Energie im Gebäudebereich neben einer erheblichen Verringerung des Energiebedarfs von Gebäuden kann das Ziel erreicht werden.

    Die Bundesregierung hat mit der Energieeffizienzstrategie Gebäude einen Handlungsrahmen für die Energiewende in Gebäuden vorgelegt.

    Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 01. November 2020 ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden in Kraft. 

    Die Landesregierung wird die landesrechtlichen Regelungen anpassen.

    Bisherige landesrechtliche Regelungen wie das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  (AG EEWärmeG), die Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG-DVO) und die Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) werden mit Inkrafttreten der neuen landesrechtlichen Regelungen aufgehoben. Sie beruhen auf dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese traten mit Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

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    Förderprogramm SACHSEN-ANHALT STARK III

    Für das Förderprogramm SACHSEN-ANHALT STARK III - Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen - in der Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen werden die Bereitstellung aller notwendigen Antragsunterlagen und die Beratung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährleistet.

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