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Abfall

Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden.

Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft

In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme.

Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung  zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen.

Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Am 29. Oktober 2020 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Außerdem wurden die Vorschriften zur Produktverantwortung angepasst.

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Corona-Krise: Hinweise für Quarantäne-Haushalte zur Entsorgung von Abfällen

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder Personen mit begründetem Verdacht einer Infektion in häuslicher Quarantäne leben, werden folgende Maßnahmen zur Entsorgung ihrer Abfälle empfohlen:

  • Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabilen, möglichst reißfesten Abfallsäcke gesammelt werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist möglichst zu vermeiden.
  • Die Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
  • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne / Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Behältnisse gegeben werden. Denn gemäß der Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung sind die Corona-Viren auf Oberflächen eine begrenzte Zeit überlebensfähig.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Für alle nicht unter Quarantäne stehenden Haushalte gelten diese besonderen Anforderungen nicht.

Die Entsorgung erfolgt gemäß den Planungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten. Aktuelle Änderungen und Hinweise zur Entsorgung für die jeweilige Region sind ebenfalls dort zu finden. Durch das Einhalten der Empfehlungen kann Rücksicht auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genommen werden.

Masken und Schnelltests richtig entsorgen

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