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Hochschulpakt 2020 / Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Mit dem Hochschulpakt 2020 reagieren Bund und Länder auf die anhaltend hohe Zahl von Studienanfängern und öffnen die Hochschulen auch weiterhin für jeden Studieninteressierten. Durch den Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft.

Hochschulpakt 2020

Sachsen-Anhalt hat sich im Hochschulpakt 2020 verpflichtet, die Aufnahmekapazität auf dem Niveau der Studienanfangszahlen des Jahres 2005 zu halten, obwohl durch die demografische Entwicklung in den neuen Ländern die Zahl der Abiturienten in den kommenden Jahren zurückgeht. In den alten Ländern nimmt die Zahl der Abiturienten und Studienanfänger dagegen kontinuierlich zu.

Vereinbarung über die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2015 bis 2023

Der Wissenschaftsminister und die Spitzen der sieben staatlichen Hochschulen haben am 7. Oktober 2015 die Vereinbarung zur weiteren Umsetzung des Hochschulpakts 2020 unterzeichnet. Danach erhalten die Hochschulen für die Jahre 2015 bis 2023 bis zu 336,5 Millionen Euro vom Bund.

Zur Vereinbarung

Zukunftsvertrag

Am 3. Mai 2019 wurde die Bund-Länder-Vereinbarung Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) beschlossen. Am 26. Juni 2020 wurden die sich aus der Vereinbarung abgeleitete Verpflichtungserklärungen der einzelnen Länder gegenüber dem Bund der Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegt. Sie erlangen nach Kenntnisnahme in der GWK Gültigkeit und wurden veröffentlicht.

Zur Verpflichtungserklärung Sachsen-Anhalt
 

Vereinbarung über die Umsetzung des Zukunftsvertrags in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2021 bis 2027

Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ersetzt den Hochschulpakt, der 2007 gestartet wurde und 2023 ausläuft. In diesem Zeitraum erhielt und erhält Sachsen-Anhalt zur Stärkung des Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro. Im Gegenzug hat das Land seine Studienkapazitäten trotz gegenläufiger demografischer Entwicklung nicht abgebaut, sondern mit Blick auf die bundesweit seit langem stark steigende Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger aufrecht erhalten. Im Anschluss an den auslaufenden Hochschulpakt beteiligt sich der Bund über den „Zukunftsvertrag“ von 2021 bis 2023 mit jährlich rund 1,88 Milliarden Euro an der Sicherung und Verbesserung von Studium und Lehre; von 2024 an steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder müssen diese Mittel in ihrem Hochschulsystem gegenfinanzieren.

Kern der Vereinbarung, die zwischen Wissenschaftsministerium und den Hochschulen bis 2027 geschlossen  wurde, ist zum einen der Erhalt der personalbezogenen Studienkapazitäten auf dem Stand des Jahres 2018 und zum anderen die Verbesserung der Studienbedingungen, vor allem durch die Schaffung dauerhafter Stellen an den Hochschulen. So soll der Anteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne Drittmittelpersonal), das unbefristet beschäftigt ist, an den sieben staatlichen Hochschulen von 42,9 (2018) auf 45 Prozent erhöht werden.