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Informationen zu ausgewählten Abfallarten

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden.

Mineralische Abfälle

Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet zu werden.

Stärkung der Recyclingwirtschaft

Dieses Potenzial soll vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Abfallhierarchie künftig stärker genutzt werden. Hierfür haben das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unter fachlicher Beteiligung der betroffenen Bereiche zusammen mit den Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt und dem Kompetenznetzwerk Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft den Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt erarbeitet. Seit dem 11. Juni 2019 unterstützt der Bauindustrieverband Ost e. V. als vierter Herausgeber die Inhalte des Leitfadens. Gemeinsam wurde Ende 2018 der Leitfaden in seiner 1. Edition veröffentlicht.

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Leitfaden Mineralische Abfälle - Aktualisierte Fassung

 

Der „Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt“ erscheint nun in seiner 2. Edition. Das Ministerium hat zusammen mit dem Kompetenznetzwerk Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft, den Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt und dem Bauindustrieverband Ost den Leitfaden zum Umgang mit mineralischen Abfällen überarbeitet.

Es wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, weil sich das Abfallrecht weiterentwickelt hat. Weiterhin wurden bestimmte Sachverhalte klargestellt. Kürzungen verbessern zudem die Lesbarkeit.

Dokumente des Leitfadens:

Der Leitfaden folgt einem modularen System, um Sachverhalte mit dem gebotenen Schwerpunkt und Umfang beschreiben zu können. Mittlerweile besteht er aus fünf Modulen. Ziel ist es, die Aufbereitung und Nutzung von mineralischen Abfällen attraktiver zu machen und das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Wirtschaft oder Interessierte bereitzustellen. Ebenso erlaubt das modulare System einzelne Module oder den gesamten Leitfaden an rechtliche Gegebenheiten oder wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen.

In der 2. Edition sind die Inhalte einheitlicher dargestellt. Im Wesentlichen ist der Inhalt der Informationen und Regelungen geblieben. Änderungen sind bei der Aktualisierung von Rechtsquellen und analytischer Verfahren eingeflossen, Darstellungen und Abbildungen wurden überarbeitet.

Zukünftig wird sich der Leitfaden unter den Aspekten der Mantelverordnung wandeln. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung wird, nach Inkrafttreten, unmittelbare Wirkung entfalten und bestehende Regelungen des Leitfadens überlagern. Die Ermittlung, Bewertung und Anpassung an diese Regelungen wird als zentraler Bestandteil zur Fortentwicklung des Leitfadens gesehen.

Ganz neu ist die eigens für den Leitfaden eingerichtete Kontaktadresse (recyclingbaustoff(at)mwu.sachsen-anhalt.de). Hier können Fragen und Anregungen eingebracht werden, um einen einfachen und direkten Kontakt herstellen zu können.

Das Ministerium hatte zuvor einen Arbeitskreis initiiert, in dem die aktuelle Situation der Verwertung mineralischer Abfälle erörtert wurde. Die prognostische Entwicklung hinsichtlich Entsorgungssicherheit und die Gewährleistung der Verwertungshierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden begutachtet:

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POP-haltige Abfälle

Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021. Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung. Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA. Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar.

Informationen des LAU

Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht)

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Verpackungsabfälle

Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen.

Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen.

Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier. Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben.
Dazu gehören u.a.

  • die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen,
  • Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren,
  • Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und
  • Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen.

Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Fragen und Antworten des Bundesumweltministeriums.

Fachinformation des LAU "Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke"

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Bioabfälle

Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht.

Aktion Biotonne Deutschland

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Lebensmittelabfälle

Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt.

Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt

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Abfälle aus Behandlungsanlagen

Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet.

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Elektroaltgeräte

Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen.

Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB)

Informationen für den Versandhandel

Sammelstellenfinder

Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA)

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Altmedikamente

Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer. (2,71 MB)

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