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Artensofortförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Der fortschreitende Klimawandel bedroht durch Extremwetterereignisse wie länger anhaltende Trockenperioden und Dürren zunehmend die biologische Vielfalt. Allein in Sachsen-Anhalt gibt es 1.560 Tier- und Pflanzenarten, die inzwischen akut vom Aussterben bedroht sind. Das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Das Umweltministerium stellt deshalb über die Artensofortförderung erhebliche Mittel für Projekte zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensräume bereit. Im Haushaltsjahr 2022 stehen insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung.

Welche Tier- und Pflanzenarten sind durch den fortschreitenden Klimawandel besonders bedroht in Sachsen-Anhalt?

Die Tier- und Pflanzenwelt in Sachsen-Anhalt ist schon jetzt deutlich vom Klimawandel betroffen: Aufgrund der Temperaturerhöhung und anhaltender Dürreperioden sind erste Arten häufiger im Norden oder in höheren Lagen anzufinden, Pflanzen treiben frühzeitiger aus und viele Zugvogelarten kommen früher aus ihren Winterquartieren zurück.

Insbesondere Arten mit einem engen ökologischen Toleranzbereich sowie kälte- und feuchtigkeitsliebende Arten werden von den klimatischen Veränderungen betroffen sein. Hierzu zählen beispielsweise Amphibienarten wie die Rot- und Gelbbauchunke oder auch Vogelarten wie der Fitis und die Tannenmeise. Reliktarten der Eiszeit, wie die Brocken-Anemone oder das Brocken-Habichtskraut, die deutschlandweit bzw. weltweit nur auf dem Brockenplateau zu finden sind, sind durch zunehmende Temperaturen besonders bedroht.

Detailliertere Angaben zu gefährdeten Tier- und Pflanzenarten enthält die vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebene „Rote Liste Sachsen-Anhalt“.

Seit 2019 gibt es die Artensofortförderung, Anfang 2022 wurde sie überarbeitet: Was ist neu?

Die Artensofortförderung ist eine Ergänzung zu bestehenden nationalen und europäischen Förderprogrammen. Der Fokus liegt gegenwärtig verstärkt auf einem übergreifenden Natur- und Gewässerschutz: Die zunehmende Trockenheit in Folge des fortschreitenden Klimawandels verlangt, dass vor allem solche Projekte gefördert werden, bei denen es um den Schutz heimischer Gewässer und deren Umgebung als Biotop geht.

Auch die urbane Natur rückt stärker in den Mittelpunkt: Städtische Grünflächen können durch artenreiche Bepflanzung Nahrung für Vögel und Insekten bieten, das Wasser in der Stadt länger halten und die CO2-Bindung verbessern.

Darüber hinaus erhalten Projekte mit besonderem ökologischem Nutzen weiterhin die Chance auf eine Förderung.

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Wie viele Projekte wurden bislang gefördert?

Im Jahr 2021 hat das Umweltministerium 89 Projekte mit rund vier Millionen Euro gefördert. So wurde unter anderem der Waschhausteich im Schlosspark von Harbke im Landkreis Börde entschlammt: Eine Blutalgenplage hatte sich seit 2020 zu einer Bedrohung für die dort lebenden seltenen Erdkröten und Grasfrösche entwickelt. Um den Lebensraum der seltenen Tierarten zu erhalten, hatte das Umweltministerium Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 338.000 Euro aus der Artensofortförderung für die notwendige Sanierung des Teichs bereitgestellt.

Im Fiener Bruch unterstützte das Umweltministerium die Erdverkabelung einer Mittelspannungsstromleitung, weil Großtrappen, die zu den gefährdeten Vogelarten zählen, aufgrund ihrer eingeschränkten Sehfähigkeiten schon häufiger an Stromleitungen tödlich verunglückt sind.
Seit 2019 wurden insgesamt 275 Projekte mit rund 14,2 Millionen Euro aus der Artensofortförderung bewilligt.

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Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden überschaubare und wirksame Maßnahmen der Landschaftspflege und Gewässerökologie sowie des Arten- und Biotopschutzes, die aufgrund ihres geringen Projektvolumens in anderen Förderprogrammen keine Berücksichtigung finden, jedoch für den Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Verbesserung des Naturhaushaltes in Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag liefern.

Maßnahmen des Naturschutzes: Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt. Gefördert werden können insbesondere:

  • Konzepte und Planungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben
  • Schaffung von Naturerfahrungsräumen: Hierbei handelt es sich um Grünflächen, auf denen sich vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene aufhalten und die Natur frei erleben können.
  • Schaffung von Ökogärten
  • Landschaftspflegemaßnahmen für bedrohte Lebensräume
  • Entsiegelungsmaßnahmen
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Aufwertung arten- und strukturreicher Grenzstreifen zwischen Äckern und Feldern (Feldraine)
  • Aufwertung, Pflege und Entwicklung kommunaler Grünflächen zu struktur- und blütenreichen Wiesen
  • Präventionsmaßnahmen im Artenschutz, Vogelschutz an Glasfassaden

Maßnahmen des Gewässerschutzes: Förderfähig sind Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern dienen und damit zu einer Verbesserung der ökologischen Funktion der oberirdischen Gewässer als Lebensraum für Flora und Fauna sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt beitragen. Gefördert werden können insbesondere:

  • Konzepte und Planungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben
  • Maßnahmen zur Beseitigung oder Zurückdrängung von gebietsfremden Pflanzenarten, so genannten Neophyten, mit unerwünschten Auswirkungen auf Gewässer und wasserwirtschaftliche Anlagen einschließlich Nachsorge
  • Maßnahmen zum Erhalt oder zur Anlage eines gewässerbegleitenden Gehölzsaumes, also dem Übergangsbereich zwischen Wiese und Gehölzen (Sträucher, Gehölzgruppen oder waldartige Baumbestände) als wichtiger Lebensraum für Vögel und Kleintiere
  • Maßnahmen zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit
  • Seeinterne Therapievorhaben zur Verbesserung der Gewässerqualität

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Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger sind zum Beispiel Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Unterhaltungsverbände, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, das Landesamt für Umweltschutz, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, der Nationalpark Harz, die Biosphärenreservate Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Drömling.

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Wo kann die Förderung beantragt werden?

Antragsformulare für die Artensofortförderung können beim Umweltministerium unter der E-Mail-Adresse ASF(at)mwu.sachsen-anhalt.de angefragt werden. Einen Stichtag für die Antragsstellung gibt es nicht, das Ministerium nimmt ausgefüllte Anträge jederzeit entgegen und geht davon aus, dass erste Projektförderungen ab Mitte August 2022 bewilligt werden können.

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Wird die Artensofortförderung in den kommenden Jahren fortgesetzt?

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Artensofortförderung auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Angedacht sind jährlich fünf Millionen Euro – vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Fördervolumens nach Beschluss des Landeshaushaltes.

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Wie kann man persönlich zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beitragen?

Autofrei bewegen, saisonal einkaufen oder umweltschonend reinigen: Unser Konsum- und Reiseverhalten hat maßgeblichen Einfluss auf den Schutz und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. Jeder kann im Alltag einen ressourcen- und klimaschonenden Beitrag zum Artenschutz leisten:

  • Garten und Balkon mit gebietsheimischen Pflanzen begrünen und so Lebens- und Nahrungsräume für hiesige Insekten und Vögel schaffen. 
  • Wasch- und Reinigungsmittel sparsam einsetzen, um den Lebensraum Gewässer zu schützen.
  • Holz und Holzprodukte aus walderhaltender Fortwirtschaft beziehen, erkennbar am Nachhaltigkeitssiegel „Forest Stewardship Council (FSC)“.
  • Den Ausstoß von Treibhausgasen verringern, um den durch den Klimawandel gefährdeten Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen: durch nachhaltiges Reisen, bewusstem Umgang mit Energie und Wasser, saisonaler und regionaler Ernährung sowie weniger Fleischkonsum.

Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Ansprechpartner: Michael Janssen
Tel.: +49 391 567-1567
Fax: +49 391 567-1559
NEU: E-Mail: ASF(at)mwu.sachsen-anhalt.de 

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